AGBś Flaschen

Geschäftsbedingungen 1. Abschluss: Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Sie gelten daher auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 2. Preisberechnung: Ändern sich zwischen dem Vertragsabschluß und der Lieferung oder der Ausführung der Leistung die Preise unseres Vorlieferanten, die Frachten, öffentliche Abgaben, die Löhne oder sonstige Kosten, die sich auf unsere Lieferungen und Leistungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern. 3. Liefer- und Leistungszeit: Die von uns benannten Termine und Fristen gelten nur annähernd. Für die Einhaltung von Fristen und Terminen haften wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Übernahme einer Gewähr. 4. Zahlungsbedingungen: a) Propangaslieferungen sind unverzüglich nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. b) In den Nettopreisen für Treibgas ist die Mineralölsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe mit enthalten. c) Für 11- und 33kg-Flaschen wird eine Pfandgebühr erhoben. d) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsrückstand, so sind von ihm Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrendkredite, jedoch mindestens in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. 5. Gewährleistungen: a) Rügen wegen der Qualität und der Menge des von uns gelieferten Gases sind sofort nach Ankunft der Sendung geltend zu machen. Bei berechtigter Rüge wird nach unserer Wahl mangelfreie Ware geliefert oder in Höhe des Minderwertes Gutschrift geleistet. Für die Beurteilung der Frage, ob berechtigte Ansprüche wegen der Qualität oder der Menge bestehen, ist das Untersuchungsergebnis des Füllwerkes maßgebend. b) Mangelhafte Ware oder Zubehörteile sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mängels befinden, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß hiergegen, schließt für uns jede Haftung aus. Die Ansprüche aus Mängelrügen sind beschränkt auf Minderung des Kaufpreises oder die Nachlieferung mangelfreier Ware, sobald die mangelhafte Ware an uns zurückgeliefert worden ist. c) Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, so kann er bei Fehlschlag einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung eine Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung der Vertrages verlangen. d) Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn die Ware eine bei Vertragsabschluß ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft nicht hat. e) Die Bestimmungen von a bis d gelten auch bei Lieferung anderer als der vertragsmäßigen Ware. f) Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens in einem Jahr. Ansprüche – gleich welcher Art – können gegen uns nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nicht innerhalb eines Monats, nachdem wir eine Anerkennung des Anspruches abgelehnt haben, der Anspruch im Rechtswege geltend gemacht wurde. 6. Eigentumsvorbehalt: Das gelieferte Gas bleibt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche, auch wenn Zahlung für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung. 7. Pfandflaschen: a) Pfandflaschen dürfen nur zum Bezug von Freund-Gas verwendet werden. b) Wir tragen Pfandflaschen lediglich die durch normalen Verschleiß eintretende Wertminderung. Der Abnehmer trägt die volle Gefahr für den Verlust, die Beschädigung oder sonstige über den normalen Verschleiß hinausgehende Wertminderung an Flaschen. c) Im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder Benutzung der Flaschen zu anderen, als den vertragsmäßigen Zwecken sind wir berechtigt, die Flasche und Behälter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen. Bei Pfandflaschen steht uns dieses Recht auch dann zu, wenn die Flaschen binnen 6 Monaten seit der Lieferung, gleichgültig aus welchem Grunde, nicht zurückgeben werden. Die Pfandflaschen bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Bei Pfandflaschen stellt das Flaschenpfand nur einen Teil des Flaschenwertes dar. Bei Verlust von Pfandflaschen wird der jeweilige Wiederbeschaffungswert berechnet und das bezahlte Pfand angerechnet. Sollten Pfandflaschen nach der Bezahlung an uns aufgefunden und uns wieder zur Verfügung gestellt werden, so vergüten wir einen Betrag in Höhe des Wertes den die Pfandflaschen unter Berücksichtigung ihres Zustandes bei der Rückgabe haben. Der Versand und die Rücksendung der Pfandflaschen erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht, auch wenn die Ware frachtfrei geliefert wurde, mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Auftraggeber über. Erfolgt der Transport mit eigenen Fahrzeugen, so ist für den Gefahrübergang maßgeblich der Zeitpunkt der Übergabe an das Fahrpersonal. Pfandflaschen sind für uns kostenfrei unversehrt mit allem Zubehör an unsere Anschrift: Firma Walter Freund, Essenberger Straße 151, 47059 Duisburg, zurückzusenden, es sei denn, dass eine neue Flasche bestellt wird. In diesem Fall wird die alte Pfandflasche bei der neuen Belieferung abgeholt. Auf allen Versandanzeigen, Frachtbriefen usw. sind die auf den Typenschildern eingeschlagenen Nummern anzugeben. Für etwaige Gasreste in den Flaschen wird keine Gutschrift erteilt. e) Werden Pfandflaschen nicht binnen drei Monaten seit der Lieferung zurückgesandt, so ist für die darüber hinausgehende Zeit bis zum Tage der Rücksendung der Pfandflaschen pro Tag € 0,25 zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer pro Flasche an Nutzungsentschädigung zu zahlen. f) Sollte der Auftraggeber gegen die ihm obliegende Verpflichtung, gleich welcher Art verstoßen, sind wir berechtigt, die Gaslieferung einzustellen und die Pfandflaschen sofort wegzunehmen und von dem Vertrag zurückzutreten. Mit der Einstellung der Lieferung entfällt der Schutz aus einer etwa zu Gunsten des Auftraggebers abgeschlossenen Versicherung. g) Bei kundeneigenen Flaschen ist die Firma Freund berechtigt, die fälligen TÜV- Gebühren in Rechnung zu stellen. Andernfalls wird die Abnahme der Flaschen verweigert. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch bei Wechsel- und Schecksachen, ist Duisburg. Zudem sind wir berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Bei Lieferung und Leistung an Minder- und Nichtkaufleute gilt dasselbe für alle im gerichtlichen Mahnverfahren verfolgten Ansprüche. Firma Walter Freund, Inhaber: Norbert Sonnhalter e.K.

AGBś Gas

Allgemeine Vertragsbedingungen Abschluss: Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Sie gelten daher auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Zahlungsbedingungen: a) Propangaslieferungen sind unverzüglich nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. b) In den Nettopreisen für Gas ist die Mineralölsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe mit enthalten. c) KommtderAuftraggeberinZahlungsrückstand,sosindvonihm Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, jedoch mindestens in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Steuerbegünstigtes Flüssiggas: Darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Betrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortfesten Anlagen, die ausschließlich a) der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Kraft (Kraft-Wärme-Kopplung) b) der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung oder c) derStromversorgungoderWärmeerzeugungdienen. Jede andere Verwendung zieht steuer- und strafrechtliche Folgen nach sich. Eigentumsvorbehalt: Das gelieferte Gas bleibt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche, auch wenn Zahlung für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch bei Wechsel- und Schecksachen, ist Duisburg. Zudem sind wir berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtstand in Anspruch zu nehmen. Bei Lieferung und Leistung an Minder- und Nichtkaufleute gilt dasselbe für alle im gerichtlichen Mahnverfahren verfolgten Ansprüche. Firma Walter Freund, Inhaber: Norbert Sonnhalter e.K.

FA. WALTER FREUND
Inh. Norbert Sonnhalter e.K.
Flüssiggas-Vertrieb Transporte
Essenberger Str. 151
47059 Duisburg
Telefon: +49 (0) 203 - 31 05 87
Telefax: +49 (0) 203 - 31 41 41
E-Mail: info@freund-gas.de
Web: www.freund-gas.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 813 456 695