Download AGBś Flaschen
Download AGBś Gas
Hinweis in rechtlicher Sache: Nach § 1004 BGB dürfen nur Flüssiggasbehälter befüllt werden, die sich nachweislich im Eigentum des Kunden befinden. Eine Eigentumsverletzung, die auf Falschangaben beruht, kann zu hohen Schadenersatzforderungen führen!