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Gas - der Umwelt zuliebe.
Hinweis in rechtlicher Sache: Nach § 1004 BGB dürfen nur Flüssiggasbehälter befüllt werden, die sich nachweislich im Eigentum des Kunden befinden. Eine Eigentumsverletzung, die auf Falschangaben beruht, kann zu hohen Schadenersatzforderungen führen!